führen eine RECHTSPRAXIS, angegliedert ist eine IMMOBILIENABTEILUNG.
 
sind einzelne, selbständig praktizierende Juristen und Fachpersonen, welche unabhängig voneinander in einer gemeinsamen Beratungsgemeinschaft tätig sind.
 
erbringen umfassende juristische Beratungsleistungen für Private und Unternehmen, spezialisiert auf erbrechtliche Beratungen und Nachfolgeregelungen, Erstellung von Rechtsgutachten sowie der Übernahme von Erbteilungs-, Erbenvertreter- und Willensvollstreckermandaten.
 
sind aufgrund der Fachausbildung und der Praxiserfahrung nebst den Beratungen im Sachenrecht und im bäuerlichen Bodenrecht ebenfalls mit ihrer Immobilienabteilung auf die Verwaltung, Vermittlung und den Verkauf von Immobilien spezialisiert.
 
wirken gemäss ihrer Geschäftsphilosophie darauf hin, ihren Mandanten zu einer optimalen und rechtlich fundierten Problemlösung zu verhelfen und ihnen in komplexen oder streitigen Angelegenheiten eine sinnvolle und aussergerichtliche Lösung zu ermöglichen.